Schulungsort Kilis

Schulungsorte

In der Türkei bilden u. a. Ankara, Izmir und Istanbul Anlaufstellen für die syrischen Flüchtlinge. Die Projektaktivitäten von BFW NRW gGmbH und STL Global (Toplumsal Dönüşüm Yaşam ve Kalkınma Derneği – STL Global) konzentrieren sich auf die Projektregionen Ankara und Istanbul.

Projektlaufzeit Ankara 01: 01.10.2019 – 31.01.2022
Projektlaufzeit Ankara 05: 01.11.2019 – 31.01.2022
Projektlaufzeit Istanbul 02: 01.10.2019 – 31.01.2022

Der Ausbruch des Bürgerkriegs in Syrien im Jahr 2011 hatte einen hohen Zustrom syrischer Flüchtlinge in die Türkei zur Folge. Aktuell geht man von ca. 2 Mio. regi­strierten Personen aus und man schätzt, dass bis zu einer weiteren Million unregis­triert im Land sind. Geografisch konzentrieren sich aktuell die meisten Syrer auf die Metropole Istanbul sowie die Provinzen Gaziantep, Şanliurfa, Hatay und Kilis. Generell herrscht unter den Syrern eine hohe Mobilität vor. Das gilt sowohl für Ortswechsel innerhalb der Türkei als auch für die im Jahr 2015 beson­ders intensiv gewordenen Fluchtbewegungen über den See- und Landweg nach Europa.

Die Flüchtlinge genießen in der Türkei gemäß der EU-Richtlinie 2001/55/EC den Status „vorübergehend Schutzsuchender“[1]. Damit ist u.a. das Recht einer begrenz­ten Aufenthaltserlaubnis, auf medizinische Versorgung, auf Zugang zum Bildungs­system sowie auf eine Unterkunft verknüpft. Ein im Oktober 2014 in Kraft getretenes Migrationsgesetz hat diesen Status in türkisches Recht verwandelt. Allerdings fehlen hierfür noch konkrete Durchführungsverordnungen. Der Zugang zu staatlichen Dienstleistungen wie Gesundheit und Bildung ist abhängig von der Registrierung und dem Besitz einer Identifikationsnummer.

Das Hauptproblem der meisten syrischen Flüchtlinge, die außerhalb der Camps leben, ist die Erwerbstätigkeit. Um die Situation zu verbessern, hat die türkische Regierung ihre Unterstützung für Flüchtlinge aus Syrien kontinuierlich ausgeweitet. So wurde u.a den syrischen Flüchtlingen der „temporary protection“-Status verliehen. Dieser sichert ihnen Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen, Bildung und seit Anfang 2016 — unter bestimmten Bedingungen — auch eine Arbeitserlaubnis. Die Arbeitserlaubnis wird als einer der wesentlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation der Flüchtlinge erachtet. Es wird erwartet, dass sich mit diesem Schritt die unter syrischen Flüchtlingen weit verbreiteten informellen Beschäftigungsverhältnisse reduzieren und damit für sie langfristige Perspektiven in den lokalen Gemeinden geschaffen werden können.

[1] Dinçer et al.: Turkey and Syrian Refugees – The Limits of Hospitality. Washington November 2013, S. 25f.

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